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   BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55   

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https://dejure.org/1955,5731
BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55 (https://dejure.org/1955,5731)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1955 - 2 StR 329/55 (https://dejure.org/1955,5731)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1955 - 2 StR 329/55 (https://dejure.org/1955,5731)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    Bei dieser Sachlage drängten die Umstände entgegen dem Vorbringen der Revision nicht zur Benutzung weiterer Beweismittel, zumal der Angeklagte selbst in der Hauptverhandlung keine Beweisanträge in dieser Richtung stellte (BGHSt 1, 94, 97 ff) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHSt 1, 103; 106) [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51].
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHSt 1, 103; 106) [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51].
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    Darauf, ob die Gefahr wirklich bestand, käme es nicht an (BGHSt 2, 379).
  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 46/51

    Verpflichtung des Offenbarungsschuldners über Vermögensgegenstand zur Aufnahme in

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    Die von der Revision angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH 3 StR 46/51 vom 30. August 1951) spricht nur aus, daß bei Fahrlässigkeitsdelikten eine Uneinsichtigkeit, die auf der Überzeugung des Täters, unschuldig zu sein, beruht, nicht zu seinen Ungunsten verwertet werden darf (siehe auch BGH in NJW 1952, 434).
  • BGH, 31.10.1951 - 3 StR 117/51
    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    Die von der Revision angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH 3 StR 46/51 vom 30. August 1951) spricht nur aus, daß bei Fahrlässigkeitsdelikten eine Uneinsichtigkeit, die auf der Überzeugung des Täters, unschuldig zu sein, beruht, nicht zu seinen Ungunsten verwertet werden darf (siehe auch BGH in NJW 1952, 434).
  • RG, 24.02.1927 - III 962/26

    1. Liegen mehrere selbständige Straftaten vor, wenn der Täter bei derselben

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    § 157 StGB ist vielmehr anwendbar, wenn seine Voraussetzungen auch nur für einen Teil der falschen Aussage festgestellt werden (RGSt 27, 369; 59, 61; 61, 225).
  • RG, 07.10.1895 - 3368/95

    Ist es zulässig, im schwurgerichtlichen Verfahren durch Aufnahme nur einzelner,

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    § 157 StGB ist vielmehr anwendbar, wenn seine Voraussetzungen auch nur für einen Teil der falschen Aussage festgestellt werden (RGSt 27, 369; 59, 61; 61, 225).
  • RG, 30.06.1941 - 3 D 274/41

    Hat jemand einen andern durch bewußt unwahre Aussagen begünstigt und diese im

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    Es genügt, daß der Angeklagte eine Gefahr irrtümlich annahm oder sich vorstellte, die Angabe der Wahrheit in dieser Richtung fördere eine strafrechtliche Verfolgung wegen der übrigen Handlungen und er, um dies zu vermeiden, falsch aussagte (RGSt 62, 192; 64, 104; 75, 277).
  • RG, 03.04.1930 - II 214/30

    Genügt zur Anwendung des § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. die Gefahr, daß die Angabe der

    Auszug aus BGH, 16.12.1955 - 2 StR 329/55
    Es genügt, daß der Angeklagte eine Gefahr irrtümlich annahm oder sich vorstellte, die Angabe der Wahrheit in dieser Richtung fördere eine strafrechtliche Verfolgung wegen der übrigen Handlungen und er, um dies zu vermeiden, falsch aussagte (RGSt 62, 192; 64, 104; 75, 277).
  • RG, 26.01.1925 - III 915/24

    1. In welchem Umfang ist die Zeugenaussage im Falle des § 157 Nr. 1 StGB. zu

  • RG, 14.06.1928 - III 429/28

    Hat der Tatrichter den § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. schon dann anzuwenden, wenn die

  • BGH, 10.04.1957 - 2 StR 94/57

    Rechtsmittel

    Dieser Auffassung folgend, hat der erkennende Senat im Urteil vom 16. Dezember 1955 - 2 StR 329/55 - ausgesprochen, daß § 157 StGB auch anwendbar ist, wenn dessen Voraussetzungen nur für einen Teil der falschen Aussage zutreffen.
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